4
Großer Frequenzbereich - alle Aussendungen im Bereich 25-1300 Mhz in den Betriebsarten
AM, FM (schmal) und FM (breit) sind zu empfangen.
Die Suchlaufbereiche des AE 100 T
Ihr Scanner kann innerhalb seines großen Frequenzbereichs auf jede beliebige Frequenz
eingestellt werden, vorausgesetzt, daß die vorprogrammierten Frequenzschritte eingehalten
werden. Mit den kleinsten möglichen Frequenzschritten (alle 5 kHz) wäre damit Ihr Scanner
(theoretisch) in der Lage, auf über 115000 verschiedenen Frequenzen eingestellt zu werden.
Benachbarte Frequenzen werden in bestimmten Bereichen (Bändern) zusammengefaßt. So
gibt es beispielsweise die Bezeichnung 4m-Band für den Sprechfunkbereich, wo Polizei,
rotes Kreuz und Feuerwehr Ihren Funkbetrieb abwickeln, oder das 2m-Band, wo
Amateurfunk im Bereich 144-146 MHz vorzufinden ist usw.
Damit man die Übersicht nicht verliert, hat Ihr Scanner die meisten gebräuchlichen
Frequenzbänder bereits zu voreingestellten Suchlaufbändern zusammengefaßt. Damit wird
die Frequenzsuche besonders leicht.
Der Frequenzsuchlauf dient zum automatischen Absuchen eines Frequenzbandes. Die
dabei aufgefundenen benutzten Frequenzen können dann manuell oder automatisch in die
500 zur Verfügung stehenden Speicherplätze (das sind dann die Kanäle Ihres Scanners)
abgespeichert werden.
Folgende Frequenzbereiche sind zu Suchlaufbereichen zusammengefaßt:
Band Search Range (MHz) Typische Benutzung
01 26-28 CB-Funk
02 28-30 10 m Amateurfunk
03 31-32 Betriebsfunk (Ausland)
04 46-47 Betriebsfunk (Ausland)
05 50-54 6 m Amateurfunk (einige Länder)
06 70-84 Betriebsfunk, Rundfunk Osteuropa
07 84-87.495 Polizei, Rotes Kreuz, Feuerwehr
08 87.5-107.95 UKW Rundfunk
09 108-118 Flugfunk
10 118-136.975 Flugfunk
11 144-146 2 m Amateurfunk
12 153-154 Betriebsfunk
13 154-155 Betriebsfunk
14 156-163 UKW Marineband
15 163-174 Betriebsfunk
16 230-330 militärischer Flugfunk
17 430-440 70 cm Amateurfunk
18 460-466 Betriebsfunk
19 466-469 Betriebsfunk
20 930-932 schnurlose Telefone CT 1+
21 935-939 900 MHz-Funk (einige Länder)
22 959-960 schnurlose Telefone CT 1
23 1240-1300 23 cm Amateurfunk
Entsprechend den Gesetzen in verschiedenen EU-Staaten ist es nicht überall erlaubt, alles
abzuhören, auch wenn Scanner inzwischen beliebige Frequenzbereiche aufweisen dürfen. In
Deutschland gilt das Telekommunikationsgesetz, welches das unberechtigte Abhören unter
Strafe stellt. Nach der derzeitigen Gesetzeslage kann derjenige, der eine Sendung ausstrahlt,
bestimmen, welcher Personenkreis seine Sendungen abhören darf. Im allgemeinen darf man
in Deutschland nur die Sendungen abhören, die für die „Allgemeinheit“ oder „an Alle“
freigegeben sind. Dazu gehören Aussendungen der Wetterdienste, der Amateurfunk und alle
Rundfunksendungen. Wenn Sie unbeabsichtigt Sendungen aufnehmen sollten, die nicht für
Sie bestimmt sind, so dürfen Sie keineswegs den Inhalt dieser Sendungen an andere
weitergeben oder zu irgendeinem Zweck ausnutzen. Sie dürfen noch nicht einmal anderen
gegenüber erwähnen, daß Sie etwas gehört haben, was nicht für Ihre Ohren bestimmt war.
Bei Betrieb in anderen Ländern sind die dortigen Bestimmungen zu beachten.