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6.4 Gefahrenstellen und Gefahrensituationen
Der e-fix-Fahrer entscheidet unter Berücksichtigung seiner Fahrkenntnisse und körperlichen
Fähigkeiten selbstständig über die von ihm zu befahrenden Strecken. Vor Fahrtantritt hat er
den e-fix auf abgefahrene oder beschädigte Reifen zu prüfen, ebenso den Ladezustand der
Akku-Packs und die Funktionsfähigkeit der Signaleinrichtungen. Diese Sicherheitsüber-
prüfungen sowie die persönlichen Fahrkenntnisse sind insbesondere an folgenden Gefahren-
stellen von Bedeutung, deren Befahren im Ermessen des e-fix Fahrers liegen:
· Kaimauern, Landungs- und Anlegestellen, Wege und Plätze an Gewässern,
ungesicherte Brücken und Deiche
· schmale Wege, Gefällstrecken (z. B. Rampen und Auffahrten), schmale Wege an
einem Abhang, Bergstrecken
· schmale und/oder abschüssige/geneigte Wege an Hauptverkehrsstraßen oder in
der Nähe von Abgründen
· laub- und schneebedeckte bzw. vereiste Fahrstrecken
· Rampen und Hebevorrichtungen an Fahrzeugen.
Befahren Sie die genannten oder ähnliche Gefahrenstellen mit großer Sorgfalt, insbesondere
mit angepasster bzw. reduzierter Geschwindigkeit. Ebenso sollten Sie ruckartige Fahrmanö-
ver oder abrupte Fahrtrichtungswechsel in der Nähe solcher Gefahrenstellen vermeiden.
Um Ihre Sicherheit zu erhöhen, oder falls Sie sich unsicher fühlen, sollten Sie die Hilfe
einer Begleitperson in Erwägung ziehen.
Aufgrund einer möglichen Kippgefahr an Steigungen, Gefällen und Hindernissen sind,
neben korrekt angebrachten und eingestellten Kippstützen (siehe Kapitel 5) folgende
Vorgaben einzuhalten:
Steigungen oder Gefälle bis maximal 20 % können mit dem e-fix ohne Hilfe einer
Begleitperson befahren werden. Grundvoraussetzungen sind einwandfreie Reifenpro-
file, korrekter Luftdruck in den Rädern, eine unbedenkliche Bodenbeschaffenheit,
und ein maximales Personengewicht von 120 kg.
Bei einem Personengewicht über 120 kg (zulässig nur bei E26 mit max. Personenge-
wicht von 160 kg) können Steigungen oder Gefälle bis maximal 15 % ohne Hilfe einer
Begleitperson befahren werden.
Sollten Sie sich beim Überqueren und Überwinden von Hindernissen (analog zu Stei-
gungen) nicht sicher sein ob die genannten 20 % bzw. 15 % überschritten werden,
so ziehen Sie zu Ihrer Sicherheit eine Begleitperson hinzu.
Beachten Sie unbedingt auch die Angaben des Rollstuhlherstellers zur max. zulässigen
Steigung und zum Personengewicht. Es gelten diesbezüglich immer die geringsten
Angaben.
Beim Überqueren von Hauptverkehrsstraßen, Kreuzungen und Bahnübergängen ist er-
höhte Vorsicht geboten. Überqueren Sie Schienen in Straßen bzw. an Bahnübergängen
niemals in Parallelfahrt, da die Räder dabei eventuell eingeklemmt werden könnten.
Sollten Sie in solchen Situationen unsicher sein, so ziehen Sie wenn möglich eine
Begleitperson hinzu, die Sie im Fall eines plötzlichen Stehenbleibens (beispielsweise
aufgrund leerer Akkus) über die Straße bzw. den Bahnübergang schieben kann.
Beim Befahren von Rampen an Fahrzeugen ist besondere Vorsicht geboten. Während
des Hebe- bzw. Senkvorganges ist der e-fix abzuschalten. Ebenso müssen die Fest-
stellbremsen am Rollstuhl angezogen werden. Ein Wegrollen, z. B. durch unbeabsich-
tigte Fahrbefehle, wird dadurch verhindert; gegebenenfalls sollte eine Begleitperson
hinzugezogen werden.
Bei Nässe vermindert sich die Haftung der Reifen auf dem Untergrund; es besteht eine
erhöhte Rutschgefahr. Passen Sie Ihr Fahrverhalten entsprechend an.
Beim Überwinden von Hindernissen in Rückwärtsfahrt ist die volle Funktion der Kipp-
stützen nicht gewährleistet. Fahre Sie deshalb langsam und vorsichtig rückwärts bis
die Antriebsräder Ihres e-fix das Hindernis berühren. Überwinden Sie jetzt vorsichtig
das Hindernis. Wir empfehlen die Zuhilfenahme einer Begleitperson.
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