Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg. Ohne diesen Nachweis kann ein kostenloser
Austausch oder eine kostenlose Reparatur nicht erfolgen.
Im Garantiefall geben Sie bitte komplette Gerät in der Originalverpackung zusammen mit
dem Kassenbon an Ihren Händler.
*) Schäden an Zubehörteilen führen nicht automatisch zum kostenlosen Umtausch des
kompletten Gerätes. Wenden Sie sich in desem Fall bitte an unsere Hotline!
Glasbruchschäden bzw. Brüche von Kunststoffteilen sind grundsätzlich kostenpflichtig!
Sowohl Defekte an Verbrauchszubehör bzw. Verschleißteilen (z.B. Motorkohlen,
Knethaken, Antriebsriemen, Ersatzfernbedienung, Ersatzzahnbürsten, Sägeblättern usw.),
als auch Reinigung, Wartung oder der Austausch von Verschleißteilen, fallen nicht unter die
Garantie und sind deshalb kostenpflichtig!
Die Garantie erlischt bei Fremdeingriff.
Nach der Garantie
Nach Ablauf der Garantiezeit können Reparaturen kostenpflichtig vom entsprechenden
Fachhandel oder Reparaturservice ausgeführt werden.
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