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Achten Sie darauf, daß keine Flüssigkeiten mit dem Temperaturregler, bzw. der
Beleuchtungsarmatur in Berührung kommen.
Durch Eis können Sie sich Verletzungen zufügen, wenn Sie es unmittelbar
nach dem Herausnehmen verzehren.
Aufgetaute oder angetaute Produkte nicht erneut einfrieren. Solche
Produkte sollten Sie möglichst schnell aufbrauchen.
Beachten Sie bitte bei Tiefkühlkost die Hinweise zur Lagerzeit auf der
Verpackung des Herstellers.
Keine Geräte mit elektrischem Antrieb bzw. Motor oder Chemikalien zum
Beschleunigen des Abtauens anwenden!
Bewahren Sie keine heißen Töpfe in unmittelbarer Nähe der Kunststoffteile
des Gerätes auf.
Lagern Sie keine entflammbaren Gase und Flüssigkeiten im Gerät, es besteht
Explosionsgefahr.
Frieren Sie keine kohlensäurehaltigen Getränke ein - Explosionsgefahr.
Hinweis hierzu finden Sie auch im Inneren des Gerätes - sonst könnte im Falle
einer Verstopfung das angesammelte Wasser zu einer vorzeitigen
Funktionsstörung des Gerätes führen.
Für die Sicherheit Ihrer Kinder
Ihre Kinder sollten nicht mit den Klebebändern und Verpackungsmaterialien
des Gerätes spielen, da Lebensgefahr durch Ersticken besteht!
Das Gerät sollte ausschließlich von Erwachsenen bedient werden. Achten Sie
darauf, daß Ihre Kinder mit dem Gerät oder dessen Bedienungselementen
nicht spielen.
Sollte das Gerät am Ende seine Lebensdauer außer Betrieb gesetzt werden, so
ziehen Sie den Netzstecker aus der Steckdose, trennen Sie das Anschlußkabel
durch (möglichst nah am Gerät) und montieren Sie die Tür ab. Dadurch
verhindern Sie, daß sich spielende Kinder selbst einsperren oder einen
Stromschlag erleiden.
Das Gerät darf von Kindern und Personen, deren physische, sensorische oder
geistige Fähigkeiten sowie Mangel an Erfahrung und Kenntnissen einen
sicheren Gebrauch des Gerätes ausschließen, nur unter Aufsicht oder nach
entsprechender Einweisung durch eine Person benutzt werden, die
sicherstellt, dass sie sich den Gefahren des Gebrauchs bewusst sind.
Umweltnormen
Das Gerät darf nicht mit dem Hausmüll oder Sperrmüll entsorgt werden.
Auskunft über Abholtermine oder Sammelplätze gibt die örtliche
Gemeindeverwaltung an.