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Lampe auswechseln
Ist die Glühlampe für die Innenbeleuchtung ausgebrannt, so können Sie das
Auswechseln wie nachfolgend beschrieben selbst vornehmen:
Unterbrechen Sie die Stromzufuhr zum Gerät.
Entfernen Sie die
Festigungsschraube der Abdeckung
(1).
Drücken Sie, wie auf der Abbildung
zu sehen ist, die hinten befindliche
Zunge (2) und entfernen Sie die
Abdeckung in Pfeilrichtung (3), die
Lampe kann danach ausgewechselt
werden (Typ: T25 230-240 V, 15 W,
Fassung E14).
Setzen Sie die Abdeckung nach dem Lampenwechsel wieder ein, bis sie
einrastet, drehen Sie die Schraube wieder ein und schließen Sie die
Stromzufuhr an. Durch das Fehlen der Beleuchtung wird der Betrieb des
Gerätes nicht beeinträchtigt.
Bestimmungen,Normen, Richtlinien
Das Kältegerät ist für den Haushalt bestimmt und wurde unter Beachtung
der für diese Geräte geltenden Normen hergestellt. Bei der Fertigung wurden
insbesondere die nach dem Gerätesicherheitsgesetz (GSG), der
Unfallverhütungsvorschrift für Kälteanlagen (VBG 20) und den
Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) notwendigen
Maßnahmen getroffen.
Der Kältekreislauf wurde auf Dichtheit geprüft.
Dieses Gerät entspricht den folgenden EG-Richtlinien:
- 73/23/EWG vom 19.2.1973 - Niederspannungsrichtlinie
- 89/336/EWG vom 3.5.1989
(einschließlich Änderungsrichtlinie 92/31/EWG) - EMV-Richtlinie
- 96/57 EEC - 96/09/03 (Energieeffizienzrichtlinie) und nachfolgende
Neufassungen