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• Auf die Lagerzeit bzw. auf das Haltbarkeitsdatum von gekauften Tiefkühl-
produkten achten
• Einmal aufgetaute Lebensmittel ohne weitere Verarbeitung (garen zu Fer-
tiggerichten) auf keinen Fall ein zweites Mal einfrieren.
• Behälter mit brennbaren Gasen oder Flüssigkeiten können durch Käl-
teeinwirkung undicht werden. Explosionsgefahr! Lagern Sie keine Behäl-
ter mit brennbaren Stoffen, wie z.B. Spraydosen, Feuerzeug-Nachfüllkar-
tuschen etc. im Kältegerät.
• Flaschen und Dosen dürfen nicht in das Gefrierfach. Sie können springen,
wenn der Inhalt gefriert - bei kohlensäurehaltigem Inhalt sogar explodie-
ren! Legen Sie nie Limonaden, Säfte, Bier, Wein, Sekt usw. in das Gefrier-
fach. Ausnahme: Hochprozentige Spirituosen können im Gefrierfach
gelagert werden.
• Alle Lebensmittel vor dem Einfrieren luftdicht verpacken, damit sie nicht
austrocknen, nicht den Geschmack verlieren und keine Geschmacksüber-
tragung auf anderes Tiefkühlgut erfolgen kann.
Vorsicht! Tiefkühlgut nicht mit nassen Händen berühren. Die Hände könn-
ten daran festfrieren.
1. Die verpackten Lebensmittel in die Schubladen legen. Einzufrierende
Lebensmittel in die obere Schublade legen, die mit einem eigenen Käl-
teerzeuger ausgestattet sind. Nicht gefrorene Ware darf bereits gefrore-
ne Ware nicht berühren, die gefrorene Ware kann sonst antauen.
2. Wenn Sie schnelles Einfrieren von Gefriergut wünschen, oder wenn Sie das
max. Gefriervermögen ausnutzen wollen, muß der Thermostatregler auf die
höchste Stellung gedreht werden.
3. Tiefkühlgut möglichst nach Art getrennt in die Schubladen legen.
Gefrierkalender
• Die Symbole auf den Schubladen
zeigen unterschiedliche Arten von
Tiefkühlgut.
• Die Zahlen geben für die jeweilige Art von Tiefkühlgut die Lagerzeit in
Monaten an. Ob der obere oder der untere Wert der angegebenen Lager-
zeiten gültig ist, hängt von der Qualität der Lebensmittel und deren Vor-
behandlung vor dem Einfrieren ab. Für Lebensmittel mit hohem Fettanteil
gilt immer der untere Wert.