Die EU-Richtlinie WEEE 2012/19/EG regelt die ordnungsgemäße
Rücknahme, Behandlung und Verwertung von gebrauchten
Elektronikgeräten. Dieses Symbol bedeutet, dass im Interesse des
Umweltschutzes das Gerät am Ende seiner Lebensdauer entsprechend
den geltenden gesetzlichen Vorschriften und getrennt vom Hausmüll bzw.
Gewerbemüll entsorgt werden muss. Die Entsorgung des Altgeräts kann
über entsprechende offizielle Rücknahmestellen in Ihrem Land erfolgen.
Befolgen Sie die örtlichen Vorschriften bei der Entsorgung der
Materialien. Weitere Einzelheiten über die Rücknahme (auch für Nicht-EU
Länder) erhalten Sie von Ihrer örtlichen Verwaltung. Durch das separate
Sammeln und Recycling werden die natürlichen Ressourcen geschont
und es ist sichergestellt, dass beim Recycling des Produkts alle
Bestimmungen zum Schutz von Gesundheit und Umwelt beachtet
werden.